Einreisebestimmungen

Einreise in die Republik Zypern

Die Einreise ist mit einem deutschen Reisepass oder Bundespersonalausweis bis zu einer maximalen Aufenthaltsdauer von drei Monaten möglich. Wer einen längeren Aufenthalt beabsichtigt, muss innerhalb von drei Monaten nach der Einreise bei der zuständigen Einwanderungsbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dies gilt auch für längere Aufenthalte im Norden.

Kinder und Minderjährige

Der Kinderausweis mit Lichtbild und der neue Kinderreisepass werden bis zum Alter von 16 Jahren anerkannt. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist bis zum Alter von 16 Jahren ausreichend. Die Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis ist möglich, sofern dieser mit einem Lichtbild versehen ist.

Alleinreisende Minderjährige müssen durch einen Mitarbeiter der Fluggesellschaft, mit der das Kind reist, begleitet werden und am Zielflughafen von Angehörigen oder Freunden abgeholt werden, die eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorweisen müssen. Die Unterschrift der Erziehungsberechtigten muss beglaubigt sein. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist möglich.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.

Anreise zu Wasser

Das Anlaufen und die Nutzung von Häfen oder Flughäfen im Norden gilt in der Republik Zypern als illegal. Die Regierung der Republik Zypern behält sich weiter vor, die „illegale Einreise“ zu bestrafen. Wenn sich aus Schiffspapieren oder sonstigen Dokumenten ergibt, dass vor dem Anlaufen oder der Nutzung eines Hafens im Süden ein solcher im Norden angelaufen oder genutzt wurde, muss mit Problemen bis hin zu strafrechtlichen Verfahren gerechnet werden. Der Botschaft ist allerdings kein Fall einer Verurteilung bekannt.

Reisen innerlands (Nord/Süd)

Reisen innerhalb Zyperns (Nord – Süd und Süd – Nord), Einreise in den Nordteil Zyperns: Die EU hat durch Ratsverordnung 866/2004/EK vom 29.04.2004. Ab 01.05.2004 Erleichterungen bei der Überquerung der Demarkationslinie durch Personen und Waren vorgesehen. Die Regierung der Republik Zypern hat auf dieser Basis die Praxis des „innerzyprischen Reiseverkehrs“ neu festgelegt. Sie behält sich das Recht vor, die Nutzung von Häfen und Flughäfen im Norden als „illegale Einreise“ zu bestrafen. Der Botschaft ist allerdings kein Fall einer Verurteilung bekannt. Unter diesem Vorbehalt können sich EU-Bürger-unabhängig vom Einreiseort – auf der Insel frei bewegen. Der Übergang über die Grüne Linie ist aber nur an bestimmten Übergängen möglich, die jeweils aktuell bei den zyprischen Behörden zu erfragen sind. Die Öffnung weiterer Übergänge ist in Planung.

Derzeit sind dies (nach ihren griechischen Namen):

  • Ledra Palace in Nikosia (nur zu Fuß)
  • Agios Dometios in Nikosia (zu Fuß und mit Kfz)
  • Pergamos bei Pyla (zu Fuß und mit Kfz)
  • Strovilia bei Agios Nikolaos (zu Fuß und mit Kfz)
  • Zodhia bei Astromeritis (nur mit KfZ).

Beim Übergang findet in beiden Richtungen jeweils eine Identitätskontrolle (Reisepass oder Personalausweis) statt. Für den Nordteil der Insel wird allerdings ein Visum benötigt, das man am Übergang beantragt (z.Zt. unter Angabe von Name, Vorname, Ausweisnummer) und bei Rückkehr in den Süden wieder abzugeben hat. Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Dauer von Besuchsaufenthalten im Norden. Eine Aufenthaltsgenehmigungspflicht besteht ab einem Aufenthalt von drei Monaten. Eine Einreise aus dem Ausland in den Norden der Insel ist mit einem bei Einreise gültigen Reisepass oder Bundespersonalausweis möglich. Die Fahrt mit einem Mietwagen vom Südteil in den Nordteil der Insel, und zurück, ist grundsätzlich möglich, vorausgesetzt die Mietwagenfirma lässt dies zu. Allerdings muss am Übergang eine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthaltes im Norden abgeschlossen werden (Achtung: diese umfasst keine Schäden am gemieteten Auto selbst).

Mit Mietwagen, die im Nordteil der Insel gemietet wurden, ist die Überfahrt in den Südteil nicht möglich. Dies geht nur mit einem Privat-Pkw, wobei hierfür eine entsprechende Versicherung in der Republik Zypern notwendig ist, die ebenfalls am Übergang erhältlich ist.

Nach der Trennungslinien-Verordnung der EU (866/2004, geändert durch VO 293/2005) können Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu einem Wert von 135,- € (ca. 80 CYP) vom Norden in den Süden verbracht werden. Zum persönlichen Gebrauch gehören nicht mehr als 40 Zigaretten und ein Liter Spirituosen. Entsprechendes gilt für die Einreise vom Süden in den Norden. Die Überquerung der Grünen Linie mit lebenden Tieren oder Tierprodukten ist verboten. Das Verbringen von Diesel-Treibstoff vom Norden in den Süden ist aus umweltrechtlichen Gründen verboten. Aufgrund der faktischen Teilung kann die Botschaft Nikosia konsularischen Schutz im Nordteil der Insel nur unter erschwerten Bedingungen und u.U. nicht im erforderlichen Umfang leisten. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass es keine direkten telefonischen Verbindungen zwischen Norden und Süden gibt. Viele deutsche Mobiltelefone mit Roaming-Funktion funktionieren aber auch im Nordteil. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter.

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